Kosten
Die Kostenrückerstattung durch die Krankenkassen ist abhängig vom Schweregrad der Fehlstellung und wird in den meisten Fällen nur für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren gewährt.
Bei der Erstberatung in unserer Ordination erfolgt die Beurteilung des Schweregrades der Zahn- und Kieferfehlstellung.
Bei Vorliegen einer Stufe 4 und 5 nach IOTN Index hat man seit Juli 2015 Anspruch auf eine Kassenspange (Gratiszahnspange).
bei Fehlstellungen mit Schweregrad 4 und 5:
festsitzende Zahnspange: 2836,75 bis 5800,-
abnehmbare Zahnspange: 703,20 bis 1400,-
Da wir seit Juli 2015 eine geprüfte Wahlarztordination sind (Überprüfung
des Behandlungserfolges durch die Wiener GKK und Zahnärztekammer anhand von
20 fertig behandelten Patienten), erhalten unsere Patienten/innen mit
Schweregrad 4 und 5:
einen erhöhten Zuschuss von 80% bis 100% des Kassentarifs:
Diese Zuschüsse betragen:
festsitzende Zahnspange: 2836,75 bis 3546,-
abnehmbare Zahnspange: 703,20 bis 879,-
Bei geringeren Schweregraden (IOTN 1-3) werden zur Zeit unterschiedlich hohe
Zuschüsse pro Behandlungsjahr, abhängig von der Kasse, gewährt.
WGKK : 351,60
NÖGKK: 351,60
BVA : ca. 1000,-
SVA : 610,-
KFA : 607,60